Preise

Preise in der Praxis Stabile Mitte ab dem 1.10.2024

Hier unsere Preise zum Download: Preisliste Praxis Stabile Mitte

Beckenboden- und/oder Bauchcheck:

Für Selbstzahler*innen, privatversicherte Patient*innen und Patient*innen
mit einer heilpraktischen Zusatzversicherung

Beckenbodencheck
55-60 Minuten
126,00 €
Beckenbodencheck
55-60 Minuten inkl. Ultraschall als Biofeedback
146,00 €
Beckenbodencheck
85-90 Minuten
189,00 €
Beckenbodencheck
85-90 Minuten inkl. Ultraschall als Biofeedback
209,00 €
Bauchcheck
55-60 Minuten
126,00 €
Bauchcheck
55-60 Minuten inkl. Ultraschall als Biofeedback
146,00 €
Beckenboden- und Bauchcheck
85-90 Minuten
189,00 €
Beckenbodencheck (und/oder Bauchcheck)
85-90 Minuten inkl. Ultraschall als Biofeedback
209,00 €
Beckenbodenphysiotherapie / Krankengymnastik
55-60 Minuten
126,00 €
Kurzer schriftlicher Befund 25,00 €
Ultraschall als Biofeedback
(nur innerhalb eines Termins)
20,00 €

Für den Beckenboden-oder Bauchcheck benötigen alle Selbstzahler*innen
bei Mareike Frodeno, Theresa Papendick und Anke Bringer ein Privatrezept (wie für Nasentropfen: „3 x KG“ + eine Diagnose, handschriftlich reicht). Warum ist das wichtig? Physiotherapeut*innen dürfen nur arbeiten, wenn Sie eine Verordnung vom Arzt haben.
Wenn Sie als Selbstzahler*in zu Franziska Liesner, Julia Jennrich, Ann Marei Cabot, Raphaela Spohn, Franziska Stelljes und Lena Kohlmorgen kommen, ist kein Rezept nötig, da diese Kolleginnen Heilpraktikerinnen sind und Ihnen eine heilpraktische Rechnung stellen.

Für den Beckenboden-oder Bauchcheck
benötigen alle privat-oder Beihilfeversicherten Patient*innen

ein Rezept über 3 x KG a 15-20 Minuten, das wir mit 41,70-€ x 3= abrechnen= 125,10-€.

Für privatversicherte Patient*innen: Die Preise für die Therapie bei uns

Orientiert an der GebüTh passen wir die Privatpreise zum 01.10.2024 an.
Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Praxis aufgrund unseres speziellen Schwerpunktes ausschließlich Termine anbieten mit einer Mindesttherapiedauer von 55 Minuten.
Diese umfassende und intensive Therapie hat sich sehr bewährt und ist nur durch die Verordnung einer Doppelbehandlung oder mehr zu ermöglichen.
Mit unserer Preisgestaltung für die Positionen „Krankengymnastik“ und „Manuelle Therapie“ orientieren wir uns mit dem 1,5-fachen Satz, mit den Positionen „Wärmepackung und Segment,-Colon-Massage am 1,2-fachen Satz der GebüTH.

Krankengymnastik: 15-20 Minuten
(1,5facher Satz der GKV)
41,70 €
Manuelle Therapie
(1,5facher Satz der GKV)
50,10 €
Wärmepackung
(1,2facher Satz der GKV)
18,19 €
Segmentmassage/Massage
(1,2facher Satz der GKV)
24,34 €

Für eine Behandlung in unserer Praxis benötigen privatversicherte Patient*innen
ein Rezept über 1-12 Termine über KG-Doppelbehandlung/Wärmepackung/ (Segment-/Colon-)Massage

Für eine Behandlung in unserer Praxis benötigen beihilfeversicherte Patient*innen
zwei Rezepte über 1-12 Termine über
Rezept 1: KG-Doppelbehandlung (wegen der Symptomatik empfohlen) Rezept 2: Wärmepackung/ (Segment-/Colon-)Massage

Informationen für Privatpatient*innen (inkl. Beihilfeversicherung)

Zwischen Ihnen als Patient*in und der jeweiligen selbstständigen Therapeutin in der Praxis Stabile Mitte kommt vor dem 1.Termin ein Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung zustande. (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB): Wir als Heilmittelerbringer verpflichten uns darin, eine definierte therapeutische Leistung zu erbringen. Sie als Patient*in verpflichten sich, Ihrer Therapeutin den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig(!)von der Erstattung durch Ihre PKV zu zahlen.

Nach erbrachter Leistung und dem Begleichen unserer Rechnung reichen Sie Ihre Rechnung und den mit uns geschlossenen Behandlungsvertrag/Honorarvereinbarung bei der PKV ein und erhalten Ihrem Versicherungstarif entsprechend die Rückerstattung.

Für Heilmittelerbringer gibt es in Deutschland im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Es gibt aber eine GebüTH, die seit 2007 die Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten üblicherweise vereinbart werden. Diese GebühTH bildet somit eine Basis für eine transparente und nachvollziehbare Honorar- Berechnung, so dass auch unsere Praxis sich an der GebüTH orientiert. Für die Kalkulation dieser Privat-Preise greift die GebüTH auf die GKV (gesetzliche KK) Preise zurück. Hinzukommt ein Steigerungsfaktor, der dann die endgültige Höhe der Privatpreise festlegt. Wir haben zurzeit den Multiplikator 1,5 für Krankengymnastik und Manuelle Therapie und 1,2 für (Segment-/Colon-)Massage und Wärmepackung.

Unsere Preise sind so kalkuliert, dass wir Ihnen die bestmögliche Therapie bieten können. Wir möchten Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung stellen und benötigen mehr Behandlungszeit als üblich, da wir uns um einen ganz speziellen und intimen Bereich unserer Gesundheit kümmern: Ihren Unterleib (den Beckenboden/Bauch). Deshalb haben wir grundsätzlich mindestens 55 Minuten Behandlungszeit in unserer Praxis. In wunderschönen Praxisräumen erhalten Sie eine individuelle Behandlung von erfahrenen und sehr qualifizierten Beckenbodenphysiotherapeutinnen.

Bitte prüfen Sie vorab mit ihrer Versicherung, welche Tarife/Erstattungen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben.
Das oftmals von privaten Krankenversicherungen vorgebrachte Argument, die Rechnungen seien nicht angemessen bzw. überhöht, ist in unserem Fall absolut unzutreffend. Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und „ortsübliche“ Vergütung seien die „Beihilfesätze“. (Bereits aus dem Begriff der „Bei“- hilfe ergibt sich, dass hier keine Kostenerstattung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder deren Berufsverbänden festgelegt. Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für Beamte und „ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“ (Quelle: Bundeinnenministerium).
Die „Beihilfesätze“ sind infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise.

Probleme bei der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung?

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und Rechnungen kürzen. In den meisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie verschiedene Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Hier einige Tipps:

Falls noch nicht geschehen, dann reichen Sie Ihrer Versicherung den bei uns unterzeichneten Behandlungsvertrag/Honorarvereinbarung nach.

Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt!) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.

Ihre PKV darf Ihnen keine andere Praxis nahelegen oder gar empfehlen zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die vermeintlich kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Therapeuten-bzw. Praxiswahl!

Der Preis für eine physiotherapeutische Behandlung kann von mehreren Aspekten beeinflusst werden:
  1. Zusatzqualifikationen der Therapeutin
    Therapeutinnen mit speziellen Zusatzqualifikationen, wie bei uns: Manuelle Therapie, PNF, Manuelle Lymphdrainage (MLD))können höhere Honorare verlangen, da sie spezielle Kenntnisse und Techniken anwenden, die über die Grundausbildung hinausgehen.
  2. Berufserfahrung und Spezialisierung
    Die Berufserfahrung und Spezialisierung einer Therapeutin spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Preisgestaltung. Je mehr Erfahrung und je spezialisierter der Therapeut ist, desto höher kann der Preis für die Behandlung angesetzt werden (Bei uns: Physiopelvica-Ausbildung, Ultraschall und andere BB-Fortbildungen).
  3. Therapiedauer
    Die Dauer der Therapie kann ebenfalls einen Einfluss auf die Kosten haben. Während gesetzliche Krankenkassen in der Regel nur eine Behandlungsdauer von 15 Minuten erstatten, haben wir eine längere Behandlungszeit (min.55 Minuten) und dadurch auch höhere Kosten.
  4. Und bei uns ganz wichtig: Wir haben deutlich längere Abstände zwischen den einzelnen Therapien als bei der GKV vorgesehen (bei uns: max. 1 x die Woche, häufig sogar noch größere Abstände; GKV: 2 x die Woche) so dass am Ende des Tages unsere Therapie günstiger ist, da sie zwar länger aber viel seltener stattfindet.
Informationen für Beihilfepatient*innen:

Falls die „Doppelbehandlung“ nicht anerkannt wird, die für einen Therapieerfolg bei uns aufgrund der speziellen Problematik zwingend erforderlich ist, berufen Sie sich auf folgendes:
„In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden (§ 12 Abs. 8 Satz 4 HeilMRL).“

Gerichtsurteile zum Thema „Kürzungen der Versicherungen in der Physiotherapie“:

Bundesgerichtshof
Kein Kürzungsrecht bei Übermaßvergütung (IV ZR 278/01)
Quelle: Bundesgerichtshof, 12.03.2003 (Az: IV ZR 278/01)
BGH vom 12.12.2007, IV ZR 130/06
Quelle: Bundesgerichtshof, 12.12.2007 (Az.: IV ZR 130/06)
BGH vom 12.12.2007, IV ZR 144/06
Quelle: Bundesgerichtshof, 12.12.2007 (Az.: IV ZR 1144/06)  

Oberlandgericht
Oberlandesgericht Köln vom 26.04.2006 
Quelle: Oberlandesgericht Köln, 26.04.2006 (Az.: 5 U 147/05)
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.05.2006 
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, 18.05.2006 (Az.: I-6 U 116/05)

Landgericht
Landgericht Köln, Urteil vom 14.10.2009
Quelle: Landgericht Köln, 14.10.2009 (Az.: 23 O 424/08)
Landgericht Köln, Urteil vom 20.07.2005
Quelle: Landgericht Köln, 20.07.2005 (Az.: 26 O 225/04)
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2005
Quelle: Landgericht Düsseldorf, 04.05.2005 (Az.: 12 O 192/04)
Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2016
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., 17.11.2016 (Az.: 2-23 O 71/16)

Amtsgericht
Amtsgericht Frankfurt a. M., Entscheidung vom 30.03.2009
 Private Krankenversicherung: Pflicht zur Kostenerstattung für eine physiotherapeutische Behandlung und zur Darlegung der “in Deutschland üblichen Preise” Quelle: Juris GmbH / Amtsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 30.03.2009 (Az. 29 C 2041/07)
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 10.05.2012 
Quelle: Amtsgericht Köpenick, 10.05.2012 (Az.: 13 C 107/11)
• Erstattung auch wenn Preis über dem Niveau der GKV liegt (AG Frankfurt, Az: 32 C 24248/98-84) Die private Krankenversicherung muss die Kosten für Heilmittel auch dann erstatten, wenn die Preise deutlich über den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Quelle: AG Frankfurt, 15.11.2001 (Az:32 C 24248/98-84)
• 2,3-facher Satz bei Physiotherapie ortsüblich (AG Hamburg, Az: 20 A C 28/07) 
Eine Bestätigung für die Daten aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) hat das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil geliefert. Danach sieht das Gericht die Abrechnung von Physiotherapie zum 2,3-fachen VdAK Satz als “übliche” Vergütung in Hamburg an.
Quelle: AG Hamburg vom 10.10.2007, (Az: 20 A C 28/07)

Warum haben wir keine Kassenzulassung?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Krankengymnastik für 15 bis 20 Minuten. Das ist mit unserer Arbeit nicht zu vereinbaren. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, eine solide und exakte Befund-Aufnahme zu machen und auch dementsprechend ruhig und ausführlich zu behandeln. Wir sind alle extrem qualifiziert und bilden uns stetig weiter. Auch bei uns hat also Qualität ihren Preis:) Sollten Sie sich eine Behandlung bei uns nicht leisten können, schreiben Sie uns bitte an, wir finden dafür eine Lösung!